Urheberrecht für Blogkommentare?
Saturday, November 24th, 2007Eine Aussage zu einem Tippfehler in einem Blogkommentar (“solange das o in meinem blog steht gehoerts eh mir“) hat mich auf folgende Ãœberlegung gebracht: Wie ist das mit einem in einem Blog abgegebenen Kommentar, der so großartig und einmalig ist, dass er eine ausreichend große Schöpfungshöhe aufweist, um unter das Urheberrecht zu fallen? Behält der Autor des Kommentars das Recht an seinem Werk oder gibt er es automatisch dadurch auf, dass er es als Kommentar abgibt? Eigentlich doch nicht, oder? Ich schätze, er überträgt damit dem Bloginhaber wohl das Recht zur Ausstellung des Werkes in dem Blog, aber das war’s auch schon. Naja, eigentlich eh eine leicht absurde Ãœberlegung…