Ich habe leider gerade keine Zeit mich richtig aufzuregen und ein ordentliches und auch sachlich fundiertes Gezeter zu schreiben. Deswegen möchte ich nur kurz auf einen Artikel bei Spiegel Online zum Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechts hinweisen. Und nur eine Kleinigkeit daraus zitieren:
Diese [EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung] entpuppt sich so nicht nur als Instrument zur Fahndung nach Terroristen (wie von den EU-Justizministern argumentiert wurde), sondern auch nach Torrentisten (wie Daten- und Verbraucherschützer gewarnt hatten). In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren (“zivilrechtlicher Auskunftsanspruch”). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.
Könnten der Unterhaltungsindustrie nicht auch gleich richterliche und – um die Sache rund zu machen – Strafvollzugs-Kompetenzen zugesprochen werden?
Wann lernt die Unterhaltungsindustrie endlich, dass sie sich mit der Kriminalisierung der Privatkopie nicht aus Umsatztiefs befreien werden kann?
Außerdem (auch wenn die Formulierung in dem Artikel gar nicht aufgegriffen wird, aber es gibt sie) wollte ich schon immer mal fragen: Wie soll man “einen wirksamen Kopierschutzmechanismus umgehen” können? Wenn man den Kopierschutzmechanismus umgehen kann, ist es kein wirksamer Kopierschutzmechanismus!