home

Lücken im Nichtraucherschutzgesetz

Während die CSU bzgl. des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes schon ans Zurückrudern denkt, schlawinert derweil in München eine große Disko einfach um das Gesetz herum.

Die Nachtgalerie wird zum Verein und in den Versammlungsräumen des Vereins kann weiter geraucht werden. Wer in die Diskothek das Vereinsheim will, muss dazu Vereinsmitglied werden, aber die Mitgliedschaft ist kostenlos und kann einfach abends an der Kasse erworben werden.
Das Prinzip ist übrigens nicht neu, sondern wird auch schon von etlichen Gaststätten angewendet.

Tja, das war nicht im Sinne der Erfinder der Nichtraucherschutzgesetze. Hoffentlich setzt sich das Konzept nicht auch in Hessen durch, ich möchte die Zeiten des verqualmten Ausgehens nicht zurück haben.

4 Responses to “Lücken im Nichtraucherschutzgesetz”

  1. st
    March 5th, 2008 23:14
    1

    Hmm, bin wirklich gespannt ob die Methode so durchkommt. Immerhin war das Gesetz ja ursprünglich vor allem auch zum Schutz der Angestellten in der Gastronomie gedacht.
    Haben die in dem ‘Rauch-, Sauf-, und Tanzverein’ dann nur noch ehrenamtliche Barkeeper?

  2. Arne
    March 6th, 2008 01:35
    2

    Stimmt, das ist eine gute Frage. Vielleicht sind das auch Vereinsmitglieder, die für ihre Vereinstätigkeit nur eine Aufwandsentschädigung erhalten.

  3. Ilona
    March 10th, 2008 09:46
    3

    Es gibt auch schon eine Kneipe in Darmstadt, die das so betreibt, und Nils hat ganz schön nach Rauch gestunken, als er von dort zurückkam…. aber ich denke nicht, dass das die Regel wird.

  4. wuetender-junger-mann.de » Blog Archive » Rauchfrei
    March 10th, 2008 23:45
    4

    […] schießen dieser Tage sogenannte Rauchervereine aus dem Boden um das gesetzliche Rauchverbot, das es in Deutschland mittlerweile gottseidank gibt, […]